Hundeschule Garmisch

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Hunde in der Öffentlichkeit

In der Hundeschule

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Wie kann man selber dazu beitragen, dass Hunde in der Öffentlichkeit auf Wohlwollen stoßen?
Als Hundehalter hat jeder von uns auch eine Verantwortung dafür, dass sein(e) Hund(e) in der Öffentlichkeit so oft wie möglich positiv, aber möglichst nicht negativ auffallen. Dies ist in Zeiten der Hundeverordnungen besonders wichtig.

Folgende 5 Regeln sind nicht schwer einzuhalten, sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, und sorgen dafür, dass Hunde bei Nicht-Hundehaltern keine Angst und auch keinen Hass hervorrufen.
1. Innerhalb von Ortschaften und auf Straßen mit Kraftfahrzeugverkehr ist der Hund anzuleinen.
2. Auf Feld- und Waldwegen sollte man den Hund nur dann ableinen, sofern der Hund das Kommando "zu mir" sicher befolgt.
3. Wenn Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Reiter, usw. sich nähern, ist der Hund auf jeden Fall heran zurufen und anzuleinen bzw. / oder "Bei Fuß" zu nehmen.
4. Bei Begegnungen mit fremden Hunden sollte man sich mit dem anderen Hundehalter verständigen, ob man die Hunde laufen lässt oder nicht. Kommt einem ein angeleinter Hund entgegen ist in jedem Fall der eigene Hund heran zurufen und anzuleinen. Auch wenn er ja "nichts macht".
5. Der Hund sollte sich nur an geeigneten Stellen lösen. Geeignet sind Gebüsche und Randstreifen neben Feld- und Waldwegen. Auf gemähten und gepflegten Grünanlagen, in und vor einem Vorgarten, auf Gehwegen, Radwegen, öffentlichen Plätzen und Straßen wird der Kot einfach in einem mitgeführten Plastikbeutel verpackt und im nächsten Abfalleimer entsorgt.


Zur Erklärung:

1. In Ortschaften und im Straßenverkehr ist die Gefahr, dass der Hund sich und andere gefährdet einfach zu groß, also zum Schutz von Mensch und Hund die Leine.
2. Beim Freilauf, der für die artgerechte Haltung unerlässlich ist, zeigt sich, dass Erziehung nicht Freiheit nimmt, sondern, im Gegenteil, dem Hund erst die Freiheit ermöglicht. Es ist verantwortungslos, einen Hund, der sich nicht abrufen lässt, von der Leine zu lassen. Er gefährdet Menschen und Tiere und natürlich auch sich selbst. Jeder Hundehalter muss seinen Hund einschätzen können und so entscheiden, wo er ihn ableinen kann und wie weit sich der Hund entfernen darf, um noch sicher abrufbar zu sein. Zu Bedenken ist dabei immer, wie der Hund auf Reize wie Jogger, Reiter, Radfahrer, Katzen, Wild, fremde Hunde usw. reagiert. Beispielsweise kann ich nicht einen Hund, der Wild hetzt, im Wald (evt. auch noch in der Dämmerung) laufen lassen.
3. Natürlich haben wir, als Hundehalter, das Recht die öffentlichen Wege für uns und unseren Hund zu nutzen, aber auch andere Menschen haben das Recht sich hier zu bewegen, ohne von einem fremden Hund belästigt zu werden. Ihr Hund belästigt den Jogger, Radfahrer, ... nicht? Sie wissen das! Aber woher soll der Fremde das wissen, der vielleicht auch noch Angst vor Hunden hat? Der Zuruf "Der tut nichts, der will nur spielen." ist jedenfalls für einen ängstlichen Menschen ein schlechter Trost, wenn da ein Hund geradewegs auf ihn zugelaufen kommt. Streit mit verängstigten oder wütenden Mitmenschen ist durch das kurzzeitige Anleinen jedenfalls zu vermeiden und mehr noch: Ganz nebenbei ist das Zurückrufen auch eine gute Gehorsamsübung und Ihr Hund wird gerne zurückkommen, wenn er mit einem dicken Lob und manchmal mit einem Leckerchen belohnt wird.
4. Ist bei einer Hundebegegnung der andere Hundehalter nicht bereit seinen Hund loszulassen, passiert man diesen und kann anschließend seinen Hund wieder frei laufen lassen. In jedem Fall sollte man verhindern, dass der eigene Hund zu einem angeleinten Hund hinläuft. Es hat ja durchaus einen Grund, dass der andere an der Leine ist. Er ist vielleicht nicht mit Artgenossen verträglich, vielleicht hat der Besitzer auch Angst, seinem Hund passiert etwas oder er hat andere Gründe. Egal, der andere Hundehalter hat das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Kontakt er wünscht und welchen nicht. Man kann nicht jeden bekehren und sollte es auch nicht ständig versuchen. Sitzt ihr Hund erst einmal angeleint brav neben ihnen, können Sie ja immer noch ein Gespräch beginnen.
5. Es ist wirklich absolut unnötig, Nicht-Hundehalter zu Hundefeinden zu machen, indem man seinen Hund auf oder vor deren Grundstück sch... lässt. Übrigens, finden Sie selbst es schön, in einen Hundehaufen zu treten oder auf dem Gehweg im Slalom laufen zu müssen um dies zu vermeiden?
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Copyright © 2004 Text: Ulrike Geng  Gestaltung/ Text Hundeschule Garmisch:  Michaela Wolf
 Alle Rechte vorbehalten Stand: 19.7.2007